http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/10/30/e-bike-nuechtern-betrachtet-sind-viele-fragen-offen/
...
Der Fahrer kommt um die Strafe und das Fahrverbot sogar endgültig herum. Er erklärte dem Amtsgericht nämlich in dem neuen Verfahren, sein E-Bike sei nicht mehr vorhanden. Da das Bike nicht mehr in Augenschein genommen werden kann, stellte das Amtsgericht das Verfahren endgültig ein (Aktenzeichen 77 Ds 35/13)....
wie geil.
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